Aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Freizeit- und Amateursport auf und in öffentlichen und privaten Sportaußen- und Freiluftanlagen/Sporthallen in Münster

Am 3. April 2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die erhebliche Lockerungen für den Sport vorsieht. Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer Maske wo dies möglich ist. Außerdem empfehlen wir sich trotzdem eigenverantwortlich weiterhin regelmäßig zu testen.

Den einzelnen Sparten steht es frei, eigene, strengere Regelungen (z. B. 3G, 2G, etc.) zu treffen. Eine Unterschreitung der vorgenannten Regelungen für die städtischen Turn- und Sporthallen ist jedoch nicht zulässig.

Aktuelle Informationen der Stadt Münster
www.muenster.de/corona