Wir akzeptieren Gutscheine zur Bildung und Teilhabe (Bildungsgutschein) zur Verrechnung mit unseren Mitgliedsbeiträgen. In diesem Fall bitten wir um einen persönlichen Besuch der Inhaber bzw. deren Eltern in unserer Geschäftsstelle. Bildungsgutscheininhaber sind selbst für die rechtzeitige Übermittlung von Folgegutscheinen verantwortlich.
Bildungsgutschein
27/08/2015|