FAQ FÜR MITGLIEDER
Die Änderungen des Familiennamens, der Adresse, der Telefonnummer und/oder der Bankverbindung bitte immer sofort schriftlich per Email / bzw. Brief schicken oder in unserer Geschäftsstelle abgeben. Sollte es aufgrund nicht falscher/nicht mehr aktueller Mitgliedsdaten zu einem Mehraufwand in der Verwaltung kommen, werden dem Mitglied gemäß Beitragsordnung 10,00 € in Rechung gestellt.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich mit unseren Aufnahmeantrag. Dieser muss vollständig ausgefüllt in der Geschäftsstelle oder bei deinem Übungsleiter abgegeben werden. Selbstverständlich kannst Du uns Deine Anmeldung auch per Post oder Fax zukommen lassen oder dich ganz bequem online anmelden. Von der Übersendung von eingescannten Anmeldungen per E-Mail bitten wir abzusehen.
Sobald Deine Anmeldung im EDV-System erfasst worden ist, bekommst Du von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail. Zusätzlich erhältst Du weitere Infos über Deine Sparte und einen Überblick über die Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied. Eine Bestätigung von Kursanmeldungen erfolgt nur bei entsprechender Anfrage.
Falls es zu Ausfällen kommen muss, informiert dich dein/e SpartenleiterIn oder ÜbungsleiterIn per E-Mail. Bitte gib daher eine aktuelle E-Mail Adresse bei deiner Anmeldung an und vergiss nicht uns eventuelle Änderungen zukommen zu lassen.
Jedes Mitglied zahlt einen halbjährlichen Grundbeitrag. Um die Sportangebote des Vereins nutzen zu können, musst Du Mitglied in der jeweiligen Sparte/Fachabteilung sein. Zusätzlich zum halbjährlichen Grundbeitrag zahlt daher jedes aktive Mitglied den jeweiligen Spartenbeitrag der Sportart die es betreibt bzw. deren Spartenmitglied es ist. Eine Übersicht aller Beiträge findest du hier.
Die Mitgliedsbeiträge werden am 1. Werktag nach dem 04. Februar und am 1. Werktag nach dem 04. August für das jeweilige Halbjahr im Voraus per Lastschrift eingezogen. Bei Neueintritten erfolgt der Beitragseinzug gegen Ende des jeweiligen Halbjahres. Solltest du Fragen zu deiner Abbuchung haben oder einen Fehler feststellen, setzt dich bitte erst mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Anfallende Rücklastschriftgebühren werden bei einer unbegründeten Rücklastschriften dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Wir aktzeptieren Gutscheine zur Bildung und Teilhabe (Bildungsgutschein) zur Verrechnung mit unseren Mitgliedsbeiträgen. Da die Laufzeiten der Bildungsgutscheine oftmals nicht mit dem Abrechnungszeitraum unserer Vereinsbeiträge übereinstimmen, haben wir das Verfahren zur Bearbeitung und Anrechnung auf den Vereinsbeitrag umgestellt, um sowohl die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen als auch den Inhabern eine nachträgliche Verrechnung mit dem Vereinsbeitrag zu ermöglichen. Der Bildungsgutschein kommt bei der Turngemeinde Münster ab April 2018 wie folgt zum Einsatz:
1. Alle Inhaber von Bildungsgutscheinen zahlen im Rahmen der Beitragseinzüge den regulären Vereinsbeitrag. Eine Anrechnung des Bildungsgutscheins erfolgt zu diesem Zeitpunkt nicht.
2. Nach Durchführung des Beitragseinzugs, nehmen Inhaber*innen eines Bildungsgutscheins bzw. deren Eltern mit der Geschäftsstelle Kontakt auf, da wir nicht ohne Ihre Einwilligung die Karte belasten werden. Auch wenn uns die Kartennummer bereits vorliegt. Nach der Verrechnung mit der Bildungskarte erhalten Sie eine Gutschrift über das in dem entsprechenden Beitragszeitraum verfügbare Guthaben.
Wichtige Hinweise:
- Die Mitgliedsbeiträge werden am 1. Werktag nach dem 4. Februar und am 1. Werktag nach dem 04. August für das jeweilige Halbjahr im Voraus per Lastschrift eingezogen. Bei Neueintritten erfolgt der Beitragseinzug gegen Ende des jeweiligen Halbjahres.
- Es ist möglich, auch einen zurückliegenden Beitragszeitraum mit dem Bildungsgutschien zu verrechnen, soweit ein entsprechendes Guthaben zur Verfügung steht.
- Sollten Fragen zur Verarbeitung des Bildungsgutscheins oder zur Abbuchung bestehen oder ein Fehler festgestellt worden sein, steht die Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung. Anfallende Rücklastschriftgebühren werden bei einer unbegründeten Rücklastschrift dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Die Kündigung der Gesamtmitgliedschaft oder auch nur die Mitgliedschaft in einzelnen Sparten ist immer zum Halbjahresende möglich. Die Kündigung muss schriftlich 4 Wochen vor dem 30.06. bzw. 31.12. in unserer Geschäftsstelle eingegangen sein. Eine Kündigung gegenüber Übungs- oder Abteilungsleitern können nicht berücksichtig werden. Bitte unbedingt beachten: Jede Kündigung wird innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt!
In den Schulferien und an gesetzlichen bzw. beweglichen Ferientagen sind die Schulsporthallen geschlossen. Daher findet in der Zeit auch grundsätzlich kein Training statt. Ausnahmen von dieser Regelung findest du auf unserer Homepage bzw. bekommst du direkt von den Spartenleitern mitgeteilt. Die Höhe unserer Beiträge ist übrigens auf 40 Sportwochen ausgelegt; d.h. die Ferienzeiten sind berücksichtigt.
Du kannst grundsätzlich jederzeit in eine andere Sparte wechseln. Der Wechsel ist dabei der Geschäftsstelle schriftlich anzuzeigen. Die Anpassung der Beiträge erfolgt allerdings erst mit dem nächsten regulären Halbjahreswechsel.
Für Neu- und Wiedereinsteiger, die Beratung suchen, bietet die Turngemeinde eine Sportberatung an. Meldet Euch hierfür einfach telefonisch oder persönlich in unserer Geschäftsstelle oder unter info@tg-muenster.de.
: Mit wenigen Ausnahmen kannst du jedes Sportangebot zwei Mal kostenlos und unverbindlich testen. Bitte melde dich dazu vorab bei dem zuständigen Spartenleiter. Deinen Ansprechpartner findest du hier
Komm bitte pünktlich zu den Angeboten. Mit dem Aufwärmteil am Anfang der Stunde beugst du Verletzungen vor und „störst“ andere Teilnehmer nicht. Aus Sicherheitsgründen haben viele Schulsporthallen neue Schliesssysteme, d.h. der Zugang zum Gebäude muss mit Beginn des Angebotes geschlossen bleiben. Eine verspätete Teilnahme ist dann oft nicht mehr möglich.
Dir steht das Sportangebot der Sparte zur Verfügung, deren Mitglied du bist. Einige Sparten unterscheiden auch noch mal ihre einzelnen Sportangebote. Dies wird u.a. durch die unterschiedlichen Sport- bzw. Spartenbeiträge ersichtlich; bspw. Breitensport und Wettkampfsport. Unabhängig davon in wie vielen Sparten Du Mitglied bist, der Grundbeitrag wird natürlich nur einmal angerechnet. Bei Nicht-Teilnahme am Sportbetrieb – unabhängig von den Gründen – erfolgt keine Erstattung oder Stundung von Beiträgen.
Bei Sportunfällen zahlt die Behandlungskosten die eigene Krankenkasse. Darüber hinaus hat die Turngemeinde Münster eine Mitgliederversicherung abgeschlossen. Alle Informationen zu den Versicherungsleistungen findest Du hier und unter www.sporthilfe-nrw.de. Der Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen fällt im Übrigen nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrags. Lass also Deine Wertsachen nicht unbeaufsichtigt in der Umkleidekabine.
FAQ FÜR KURSTEILNEHMER
Leider lässt sich nicht ausschließen, dass durch Hallensperrungen oder plötzlicher Erkrankung des Übungsleiters eine Kurseinheit auszufallen droht. In einem solchen Fall sind wir um Ersatz des Übungsleiters oder alternative Sportstätten bemüht. Sollte dennoch mal eine Kurseinheit ausfallen, wird die Stunde am Ende des Kurszeitraums nachgeholt.
Mit der Abgabe der Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr, unabhängig davon, ob am Kurs teilgenommen wird oder nicht. Eine Erstattung erfolgt daher bei Nichtteilnahme oder Ausstieg aus dem Kurs grundsätzlich nicht.
Die Anmeldung für unsere Kurse erfolgt grundsätzlich schriftlich mit unseren Kursanmeldeformular. Dieses einfach vollständig ausfüllen und mit Beginn der Kursteilnahme Deinem Übunsgleiter oder unserer Geschäftsstelle zukommen lassen. Das Anmeldeformular bekommst du bei unseren Übungsleitern, in unserer Geschäftsstelle oder als PDF-Dokument hier auf unserer Homepage. Natürlich kannst du dich bei uns auch ganz bequem online anmelden. Eine schriftliche Anmeldebestätigung erhälst du von uns im Übrigen nur bei ausrücklichem Wunsch.
Unsere Kurse richten sich sowohl an unsere Vereinsmitglieder als auch an Externe. Eine Mitgliedschaft ist daher nicht nötig.
Nein. Sobald der Kurs beendet ist erfolgt keine automatische Verlängerung für Folgekurse. Die einmalig erteilte Einzugsermächtigung erlöscht somit auch automatisch. Sollte der Besuch eines weiteren Kurses gewünscht sein, ist daher eine erneute Anmeldung notwendig.
Aus wirtschaftlichen Gründen müssen wir eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzen. Sollte diese ausnahmsweise einmal nicht erreicht werden, kann der Kurs abgesagt werden. Grundsätzlich starten wir aber alle Kurse, auch wenn die Mindestteilnehmerzahl anfangs noch nicht erreicht wurde. Liegen nach der dritten Kurseinheit immer noch nicht genügend Anmeldungen vor, kann der laufende Kurs abgesagt werden. Da wir die Kursgebühr erst einziehen, wenn die Durchführung sichergstellt ist (spätestens nach der dritten Kursstunde), besteht für die bereits angemeldeten Kursteilnehmer keinerlei Risiko.
Bei manchen Spartenkursen kann eine Reduzierung für Mitglieder gegeben sein; dies wird immer entsprechend publiziert. Weitere Möglichkeiten einer Reduzierung der Kursgebühr (bspw. Bildungsgutschein) bestehen nicht. Wir passen aber unsere Kursgebühren regelmäßig an, so dass Du auch in bereits laufende Kurse ggfs. günstig einsteigen kannst.
Du kannst bei allen Fitnesskursen eine Probestunde absolvieren, bevor du dich verbindlich für die Teilnahme entscheiden musst.
Komm bitte pünktlich zu den Angeboten. Mit dem Aufwärmteil am Anfang der Stunde beugst du Verletzungen vor und „störst“ andere Teilnehmer nicht. Aus Sicherheitsgründen haben viele Schulsporthallen neue Schliesssysteme, d.h. der Zugang zum Gebäude muss mit Beginn des Angebotes geschlossen bleiben. Eine verspätete Teilnahme ist dann oft nicht mehr möglich.
Bei Sportunfällen zahlt die Behandlungskosten die eigene Krankenkasse. Darüber hinaus hat die Turngemeinde Münster eine zusätzliche Nicht-Mitgliederversicherung abgeschlossen. Alle Informationen zu den Versicherungsleistungen findest du hier und unter www.sporthilfe-nrw.de. Der Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen fällt im Übrigen nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrags. Lass also Deine Wertsachen nicht unbeaufsichtigt in der Umkleidekabine.
Die Kursgebühr ziehen wir mit erfolgter Anmeldung per SEPA-Lastschriftverfahren von deinem Konto ein. Die Entrichtung der Kursgebühr per Rechnung oder in bar ist grundsätzlich nicht möglich.