TG Münster

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Im Zuge der Anmeldung wird der Verwendung der Bildrechte für die Homepage und Social Media Kanäle der TG Münster zugestimmt. Widerspruch ist im weiteren Verlauf der Anmeldung möglich.

Beiträge

Mitgliedsbeiträge der TG

Jedes Mitglied zahlt einen halbjährlichen Grundbeitrag. Durch diesen Beitrag werden u.a. die Kosten von Verwaltung und hauptamtlichem Personal, Miet- und Betriebskosten, Versicherungsgebühren (bspw. die der Sportversicherung) und die Kosten vereinseigener Maßnhamen abgedeckt. Über die Höhe des Grundbeitrags entscheidet die Delegiertenversammlung des Vereins.

Um die Sportangebote des Vereins nutzen zu können, musst Du Mitglied in der jeweiligen Sparte/Fachabteilung sein. Zusätzlich zum halbjährlichen Grundbeitrag zahlt daher jedes aktive Mitglied den jeweiligen Spartenbeitrag der Sportart die es betreibt bzw. deren Spartenmitglied es ist. Durch den Spartenbeitrag werden die laufenden Kosten des Sport- und Trainingsbetriebs (u.a. Übungsleiter, Material, Verbandsabgaben) abgedeckt. Die Höhe des Spartenbeitrags wird von den jeweiligen Mitgliedern im Rahmen der jährlichen Spartenversammlung eigenständig festgelegt. Der Gesamtbeitrag setzt sich also immer aus dem Grundbeitrag und dem Spartenbeitrag zusammen; zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30,00 bzw. 15,00 € fällig.

Eine Ausnahme stellt die Sparte Tennis dar: Bei Neueintritt ist der Beitrag für ein ges. Jahr fällig, auch wird eine zusätzliche Aufnahmegebühr erhoben.

Dein Mitgliedsbeitrag wird vom Eintrittsdatum an monatsgenau bis zum nächsten Abrechungszeitraum (30.06. bzw. 31.12.) berechnet. Ausgenommen ist die Sparte Tennis, dort wird bei Neueintritt der Spartenbeitrag für das gesamte Jahr des Eintritts fällig. Die Beiträge werden halbjährlich am ersten Werktag nach dem 4. Februar und am ersten Werktag nach dem 4. August mittels SEPA-Lastschriftverfahren fällig und eingezogen.
 
Die Kündigung der Gesamtmitgliedschaft oder auch nur die Mitgliedschaft in einzelnen Sparten ist immer zum Halbjahresende möglich. Die Kündigung muss schriftlich 4 Wochen vor dem 30.06. bzw. 31.12. in unserer Geschäftsstelle eingegangen sein. Eine Kündigung gegenüber Übungs- oder Abteilungsleitern können nicht berücksichtig werden. Bitte unbedingt beachten: Jede Kündigung wird innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt!
 
Wir akzeptieren Gutscheine zur Bildung und Teilhabe (Bildungsgutschein) zur Verrechnung mit unseren Mitgliedsbeiträgen. Mehr zu unserem Verfahren findest du in unseren FAQs.

Spartenbeiträge

zusätzliche Gebühren

Kündigung

Online Formular

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Name
Name des gesetztlichen Vertreters bei Minderjährigen
Beendigung der Vereinsmitgliedschaft
Beendigung einer Spartenmitgliedschaft

FAQ

Fragen und Antworten

Die Änderung der persönlichen Daten erfolgt seit März 2024 ganz leicht über das Programm Mitglieder Online.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich Online über Mitglieder Online. Hier kommst du zu unserer Online Anmeldung.

Sobald Deine Anmeldung im EDV-System erfasst worden ist, bekommst Du von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail. Zusätzlich erhältst Du weitere Infos über die Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied.
Falls es zu Ausfällen kommen muss, informiert dich dein/e SpartenleiterIn oder ÜbungsleiterIn per E-Mail. Bitte gib daher eine aktuelle E-Mail Adresse bei deiner Anmeldung an und vergiss nicht uns eventuelle Änderungen zukommen zu lassen.
Jedes Mitglied zahlt einen halbjährlichen Grundbeitrag. Um die Sportangebote des Vereins nutzen zu können, musst Du Mitglied in der jeweiligen Sparte/Fachabteilung sein. Zusätzlich zum halbjährlichen Grundbeitrag zahlt daher jedes aktive Mitglied den jeweiligen Spartenbeitrag der Sportart die es betreibt bzw. deren Spartenmitglied es ist. Eine Übersicht aller Beiträge findest du hier.
Die Mitgliedsbeiträge werden am 1. Werktag nach dem 04. Februar und am 1. Werktag nach dem 04. August für das jeweilige Halbjahr im Voraus per Lastschrift eingezogen. Bei Neueintritten erfolgt der Beitragseinzug gegen Ende des jeweiligen Halbjahres. Solltest du Fragen zu deiner Abbuchung haben oder einen Fehler feststellen, setzt dich bitte erst mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Anfallende Rücklastschriftgebühren werden bei einer unbegründeten Rücklastschriften dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Wir aktzeptieren Gutscheine zur Bildung und Teilhabe (Bildungsgutschein) zur Verrechnung mit unseren Mitgliedsbeiträgen. Da die Laufzeiten der Bildungsgutscheine oftmals nicht mit dem Abrechnungszeitraum unserer Vereinsbeiträge übereinstimmen, haben wir das Verfahren zur Bearbeitung und Anrechnung auf den Vereinsbeitrag umgestellt, um sowohl die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen als auch den Inhabern eine nachträgliche Verrechnung mit dem Vereinsbeitrag zu ermöglichen. Der Bildungsgutschein kommt bei der Turngemeinde Münster ab April 2018 wie folgt zum Einsatz:

 

1. Alle Inhaber von Bildungsgutscheinen zahlen im Rahmen der Beitragseinzüge den regulären Vereinsbeitrag. Eine Anrechnung des Bildungsgutscheins erfolgt zu diesem Zeitpunkt nicht.

2. Nach Durchführung des Beitragseinzugs, nehmen Inhaber*innen eines Bildungsgutscheins bzw. deren Eltern mit der Geschäftsstelle Kontakt auf, da wir nicht ohne Ihre Einwilligung die Karte belasten werden. Auch wenn uns die Kartennummer bereits vorliegt. Nach der Verrechnung mit der Bildungskarte erhalten Sie eine Gutschrift über das in dem entsprechenden Beitragszeitraum verfügbare Guthaben.

 

Wichtige Hinweise:

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden am 1. Werktag nach dem 4. Februar und am 1. Werktag nach dem 04. August für das jeweilige Halbjahr im Voraus per Lastschrift eingezogen. Bei Neueintritten erfolgt der Beitragseinzug gegen Ende des jeweiligen Halbjahres.
  2. Es ist möglich, auch einen zurückliegenden Beitragszeitraum mit dem Bildungsgutschien zu verrechnen, soweit ein entsprechendes Guthaben zur Verfügung steht.
  3. Sollten Fragen zur Verarbeitung des Bildungsgutscheins oder zur Abbuchung bestehen oder ein Fehler festgestellt worden sein, steht die Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung. Anfallende Rücklastschriftgebühren werden bei einer unbegründeten Rücklastschrift dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Die Kündigung der Gesamtmitgliedschaft oder auch nur die Mitgliedschaft in einzelnen Sparten ist immer zum Halbjahresende möglich. Die Kündigung muss schriftlich 4 Wochen vor dem 30.06. bzw. 31.12. in unserer Geschäftsstelle eingegangen sein. Eine Kündigung gegenüber Übungs- oder Abteilungsleitern können nicht berücksichtig werden. Bitte unbedingt beachten: Jede Kündigung wird innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt! Bitte verwenden Sie für die Kündigung unser Online-Kündigungsformular.
In den Schulferien und an gesetzlichen bzw. beweglichen Ferientagen sind die Schulsporthallen geschlossen. Daher findet in der Zeit auch grundsätzlich kein Training statt. Ausnahmen von dieser Regelung findest du auf unserer Homepage bzw. bekommst du direkt von den Spartenleitern mitgeteilt. Die Höhe unserer Beiträge ist übrigens auf 40 Sportwochen ausgelegt; d.h. die Ferienzeiten sind berücksichtigt.
Du kannst grundsätzlich jederzeit in eine andere Sparte wechseln. Der Wechsel ist dabei der Geschäftsstelle schriftlich anzuzeigen. Die Anpassung der Beiträge erfolgt allerdings erst mit dem nächsten regulären Halbjahreswechsel.
Für Neu- und Wiedereinsteiger, die Beratung suchen, bietet die Turngemeinde eine Sportberatung an. Meldet Euch hierfür einfach telefonisch oder persönlich in unserer Geschäftsstelle oder unter info@tg-muenster.de.
Mit wenigen Ausnahmen kannst du jedes Sportangebot zwei Mal kostenlos und unverbindlich testen. Bitte melde dich dazu vorab bei dem zuständigen Spartenleiter. Deinen Ansprechpartner findest du hier.
 
Komm bitte pünktlich zu den Angeboten. Mit dem Aufwärmteil am Anfang der Stunde beugst du Verletzungen vor und „störst“ andere Teilnehmer nicht. Aus Sicherheitsgründen haben viele Schulsporthallen neue Schliesssysteme, d.h. der Zugang zum Gebäude muss mit Beginn des Angebotes geschlossen bleiben. Eine verspätete Teilnahme ist dann oft nicht mehr möglich.
Dir steht das Sportangebot der Sparte zur Verfügung, deren Mitglied du bist. Einige Sparten unterscheiden auch noch mal ihre einzelnen Sportangebote. Dies wird u.a. durch die unterschiedlichen Sport- bzw. Spartenbeiträge ersichtlich; bspw. Breitensport und Wettkampfsport. Unabhängig davon in wie vielen Sparten Du Mitglied bist, der Grundbeitrag wird natürlich nur einmal angerechnet. Bei Nicht-Teilnahme am Sportbetrieb – unabhängig von den Gründen – erfolgt  keine Erstattung oder Stundung von Beiträgen.
Bei Sportunfällen zahlt die Behandlungskosten die eigene Krankenkasse. Darüber hinaus hat die Turngemeinde Münster eine Mitgliederversicherung abgeschlossen. Alle Informationen zu den Versicherungsleistungen findest Du hier. Der Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen fällt im Übrigen nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrags. Lass also Deine Wertsachen nicht unbeaufsichtigt in der Umkleidekabine.