TG Münster
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Beiträge
Mitgliedsbeiträge der TG
Jedes Mitglied zahlt einen halbjährlichen Grundbeitrag. Durch diesen Beitrag werden u.a. die Kosten von Verwaltung und hauptamtlichem Personal, Miet- und Betriebskosten, Versicherungsgebühren (bspw. die der Sportversicherung) und die Kosten vereinseigener Maßnhamen abgedeckt. Über die Höhe des Grundbeitrags entscheidet die Delegiertenversammlung des Vereins.
Um die Sportangebote des Vereins nutzen zu können, musst Du Mitglied in der jeweiligen Sparte/Fachabteilung sein. Zusätzlich zum halbjährlichen Grundbeitrag zahlt daher jedes aktive Mitglied den jeweiligen Spartenbeitrag der Sportart die es betreibt bzw. deren Spartenmitglied es ist. Durch den Spartenbeitrag werden die laufenden Kosten des Sport- und Trainingsbetriebs (u.a. Übungsleiter, Material, Verbandsabgaben) abgedeckt. Die Höhe des Spartenbeitrags wird von den jeweiligen Mitgliedern im Rahmen der jährlichen Spartenversammlung eigenständig festgelegt. Der Gesamtbeitrag setzt sich also immer aus dem Grundbeitrag und dem Spartenbeitrag zusammen; zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30,00 bzw. 15,00 € fällig.
Eine Ausnahme stellt die Sparte Tennis dar: Bei Neueintritt ist der Beitrag für ein ges. Jahr fällig, auch wird eine zusätzliche Aufnahmegebühr erhoben.
Grundbeiträge
und aktuelle Gebühren
Aktuelle Gebühren
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Erwachsene (ab 25 Jahre) 9,00 €
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Heranwachsender (18-24 Jahre) 6,50 €
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Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) 5,00 €
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Aufnahmegebühr (einmalig) 30,00 € (
für Erwachsene ab 25 Jahren
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Aufnahmegebühr (einmalig) 15,00 €
für Kinder und Jugendliche, Heranwachsende, Fördermitglieder, Empfänger von Sozialleistungen*, Studenten und Auszubildende ≥ 25 Jahre*
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Sparte Tennis: 300,00 €
Aufnahmegebühr 1. Erwachsener (einmalig)
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Sparte Tennis: 150,00 €
Aufnahmegebühr 2. Erwachsener (einmalig)
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Rücklastschriftgebühr 6,00 €
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Mahngebühr 5,00 €
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Gebühr für bestehende Rechungszahler 6,00 €
Spartenbeiträge
zusätzliche Gebühren
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Aikido (Sparte Breiten- und Freizeitsport) 6,00 €
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Badminton 3,00€
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Cheerleading | Basistraining 20,50 €
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Cheerleading | Wettkampftraining 30,50 €
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Fechten | Kinder und Jugendl. 30,00 €
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Fechten | Erwachsene 20,00 €
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Federfußball (Sparte Badminton) 3,00 €
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Fitness und Gesundheit | Funktionsgymnastik (1x Woche) 8,00 €
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Fitness und Gesundheit | Fitness basic 10,00 €
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Fitness und Gesundheit | Fitness and more 15,00 €
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Fitness und Gesundheit | Fitness basic and more 20,00 €
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Historisches Fechten (Sparte Fechten) 15,00 €
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Inlinehockey | Kinder und Jugendl. (Sparte Rollsport) 12,00 €
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Inlinehockey | Erwachsene Basic (Sparte Rollsport) 8,00 €
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Inlinehockey | Erwachsene Wettkampf (Sparte Rollsport) 13,00 €
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Jedermannsport (Sparte Breiten- und Freizeitsport) 3,00 €
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Judo | Breitensport 12,00 €
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Judo | Jiu Jitsu 23,00€
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Judo | Wettkampfsport 16,00 €
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Koronarsport 21,00 €
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Leichtathletik 10,00 €
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Moderne Schwertkunst (Sparte Breiten- und Freizeitsport) 6,00 €
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Paddeln | Kinder und Jugendl. 2,00 €
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Paddeln | Heranwachsende und Erwachsene 3,75 €
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Rhythmische Sportgymnastik | Basistraining 1, 2, 3 (Sparte Gymnastik und Tanz) 13,00 €
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Rhythmische Sportgymnastik | Wettkampftraining (Sparte Gymnastik und Tanz) 29,00 €
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Roller Derby (Sparte Rollsport) 6,00 €
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Schwimmen 12,00 €
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Taekwondo | Kinder, Jugendliche und Heranwachsende 8,50 €
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Taekwondo | Erwachsene 9,00 €
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Tanz | Erwachsene (Sparte Gymnastik und Tanz) 16,00 €
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Tanz | Tänzerisches Fitnesstraining (Sparte Gymnastik und Tanz) 41,00 €
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Tennis | Kinder, Jugendliche und Heranwachsende 15,00 €
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Tennis | 1. Erwachsener 17,50 €
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Tennis | 2. Erwachsener 8,75 €
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Tennis | Familie (1 Erw. + 2 oder mehr Kinder oder 2. Erw. + Kind/er) 36,00 €
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Tischtennis | Breitensport 5,00 €
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Tischtennis | Wettkampfsport 10,00 €
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Trampolinturnen | Breitensport 17,00 €
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Trampolinturnen | Nachwuchstraining 24,00 €
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Trampolinturnen | Wettkampfsport 30,00 €
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Turnen| Breitensport | Kinder- und Jugendturnen, Eltern-Kind-Turnen 12,00 €
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Turnen| Seniorenturnen Breitensport (ab 60 Jahren) 5,00 €
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Turnen| Wettkampfsport 20,00 €
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Volleyball 2,00 €
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* Bei Neueintritt in die Sparte Tennis wird grundsätzlich der Beitrag für das ges. Beitragsjahr fällig.
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FAQ
Fragen und Antworten
Die Änderung der persönlichen Daten erfolgt seit März 2024 ganz leicht über das Programm Mitglieder Online.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich Online über Mitglieder Online. Hier kommst du zu unserer Online Anmeldung.
Wir aktzeptieren Gutscheine zur Bildung und Teilhabe (Bildungsgutschein) zur Verrechnung mit unseren Mitgliedsbeiträgen. Da die Laufzeiten der Bildungsgutscheine oftmals nicht mit dem Abrechnungszeitraum unserer Vereinsbeiträge übereinstimmen, haben wir das Verfahren zur Bearbeitung und Anrechnung auf den Vereinsbeitrag umgestellt, um sowohl die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen als auch den Inhabern eine nachträgliche Verrechnung mit dem Vereinsbeitrag zu ermöglichen. Der Bildungsgutschein kommt bei der Turngemeinde Münster ab April 2018 wie folgt zum Einsatz:
1. Alle Inhaber von Bildungsgutscheinen zahlen im Rahmen der Beitragseinzüge den regulären Vereinsbeitrag. Eine Anrechnung des Bildungsgutscheins erfolgt zu diesem Zeitpunkt nicht.
2. Nach Durchführung des Beitragseinzugs, nehmen Inhaber*innen eines Bildungsgutscheins bzw. deren Eltern mit der Geschäftsstelle Kontakt auf, da wir nicht ohne Ihre Einwilligung die Karte belasten werden. Auch wenn uns die Kartennummer bereits vorliegt. Nach der Verrechnung mit der Bildungskarte erhalten Sie eine Gutschrift über das in dem entsprechenden Beitragszeitraum verfügbare Guthaben.
Wichtige Hinweise:
- Die Mitgliedsbeiträge werden am 1. Werktag nach dem 4. Februar und am 1. Werktag nach dem 04. August für das jeweilige Halbjahr im Voraus per Lastschrift eingezogen. Bei Neueintritten erfolgt der Beitragseinzug gegen Ende des jeweiligen Halbjahres.
- Es ist möglich, auch einen zurückliegenden Beitragszeitraum mit dem Bildungsgutschien zu verrechnen, soweit ein entsprechendes Guthaben zur Verfügung steht.
- Sollten Fragen zur Verarbeitung des Bildungsgutscheins oder zur Abbuchung bestehen oder ein Fehler festgestellt worden sein, steht die Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung. Anfallende Rücklastschriftgebühren werden bei einer unbegründeten Rücklastschrift dem Mitglied in Rechnung gestellt.