TG Münster
Sportversicherung
Deine Sportversicherung
in der TG Münster
Es besteht eine Sportversicherung, die im Rahmen einer Partnerschaft zwischen dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der ARAG Sportversicherung geregelt ist. Diese Partnerschaft stellt eine wichtige Grundlage für das Vereinsleben dar. Die damit gegebene Grundabsicherung bedeutet einerseits, dass der Versicherungsschutz für Vereine und deren Mitglieder gegeben ist.
Andererseits ersetzt sie jedoch nicht die private Vorsorge des Einzelnen! Als Mitglied in der Turngemeinde Münster profitieren Sie automatisch von den Leistungen der Sporthilfe NRW. 1,82 € werden übrigens pro Mitglied von uns jährlich an die Sporthilfe abgeführt.
Unfallmeldung
in der TG Münster
Im Rahmen der Sportunfallversicherung sind Mitglieder, Trainer, Übungsleiter, Funktionäre sowie Kampf- und Schiedsrichter abgesichert. Die Schadensmeldung läuft über die ARAG Versicherung des LSB NRW. Bitte schickt uns im Fall einer Schadensmeldung folgende Informationen:
- Ort des Unfalls
- Tag und Uhrzeit des Unfalls
- Eine möglichst genaue Beschreibung der Umstände (Situation und Bewegungsablauf/Übung) sowie den genauen Hergang des Unfalls. Verzichten Sie dabei bitte auf personenbezogene Daten, wie z.B. Namen.
- Die Behandlung im Falle von Sportverletzungen zahlt immer die eigene Krankenversicherung. Die Sportversicherung tritt nur für mögliche Folgeschäden ein.
- Der Sportversicherungsvertrag ist nur als Beihilfe gedacht. Er kann die private Vorsorge nicht ersetzen. In ihm sind vor allem Leistungen für schwere Unfälle vorgesehen.
- Vorsichtshalber sollte jeder Unfall gemeldet werden.
- Die Meldung sollte unverzüglich erfolgen. Stellt sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Sportunfall nachteiligere Folgen hatte, als zunächst angenommen wurde, so kann dieses Ereignis auch noch nachgemeldet werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Schadenbearbeitung umso schwieriger wird, je länger ein Unfall zurückliegt. Liegt der Unfall 1 Jahr und länger zurück, kann nicht mehr mit einer Regulierung gerechnet werden, da eine effektive Schadenüberprüfung kaum mehr möglich sein dürfte.
- Alle Rechnungen zu Heilbehandlungsmaßnahmen (z.B. auch Zahn- und Brillenschäden) wegen Unfallfolgen sind vorab anderen Leistungsträgern (z.B. der gesetzlichen / privaten Kranken- oder Unfallversicherung) einzureichen. Die wegen Unfallfolgen entstehenden Kosten werden im versicherten Umfang erst nach Vorleistung der anderen Leistungsträger übernommen. Für die Geltendmachung der vertraglichen Rechte ist jedes Mitglied selbst verantwortlich