KINDERSCHUTZ IM SPORTVEREIN

Das Thema Kindeswohlgefährdung – Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen ist ein gesellschaftliches Querschnitts-Problem, dem sich auch der organisierte Sport als wichtiger Teil unserer Gesellschaft stellen muss und auch tatsächlich stellt.

Wir als Vereine sowie unsere Trainerinnen oder Trainer sehen uns in der Pflicht, eine gewaltfreie Atmosphäre im Verein zu schaffen, die Mitglieder und Mitarbeiter/innen für das Thema sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen im Sport aufzuklären und zu sensibilisieren.

Bereits seit 2014 haben wir den Schutz des Kindeswohls in unserer Satzung verankert. Seit Mitte 2018 arbeiten wir aktiv daran, Mitglied im vom LSB NRW initiierten „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ werden.

Das Qualitätsbündnis hat sich zum Ziel gesetzt, sexualisierter Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Dazu werden maßgeschneiderte Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention gemeinsam entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert. Zentraler Gedanke dahinter ist die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen.

Die ersten wichtigen Schritte wurden bereits umgesetzt: so konnten wir mit Malene Naatz und Thomas Lammers zwei Mitglieder unseres Vereins gewinnen, die sich als Vertrauensleute vom Landessportbund ausbilden lassen. Auch sind beide zukünftig für die Schulung und Sensibilisierung unserer Übungsleiter und Trainer zuständig. Im Dezember 2018 hat die Delegiertenversammlung einstimmig beschlossen, dem Antrag des Vereinsvorstands auf Mitgliedschaft im „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ zu folgen. Seit Anfang 2019 werden daher auch sukzessive alle Übungsleiter- und Trainerverträge erneuert und um den LSB-Ehrenkodex und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis erweitert. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis gibt es mit einem entsprechenden Vordruck der Geschäftsstelle für ehrenamtlich Tätige übrigens kostenlos.

Konzept: Prävention sexualisierter Gewalt in der Turngemeinde Münster

Präambel

Die Aufgabe eines Sportvereins ist es unter anderem auch, alles zu tun, um seinen Mitgliedern einen sicheren und gewaltfreien Ort für ihre sportlichen Aktivitäten zu bieten. Dies gilt für alle Vereinsmitglieder, insbesondere aber für die Kinder und Jugendlichen im Verein.

Daher hat die Turngemeinde Münster von 1862 e.V. auf ihrer Delegiertenversammlung 2018 beschlossen, sich dem Qualitätsbündnis „Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ des Landessportbundes NRW anzuschließen, auch wenn im Verein bisher keine Fälle sexualisierter Gewalt bekannt geworden sind.

Definition – Was heißt sexualisierte Gewalt?

Von sexualisierter Gewalt wird gesprochen, wenn ein Mensch (Erwachsen, jugendlich, oder auch Kind) sich einem anderen Menschen (i.d.R. Kind oder jugendlich) in der Absicht nähert, sich selbst oder das gegenüber sexuell zu erregen und/oder zu befriedigen. Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Kennzeichnend für sexualisierte Gewalt ist das Vorliegen eines Machtgefälles innerhalb einer Abhängigkeitsbeziehung, wie sie zwischen Erwachsenen oder Jugendlichen und Kindern per se gegeben ist. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten und gegen den Willen des Gegenübers zu befriedigen.

Wer sind die Täter

Sexualisierte Gewalt wird von Männern und seltener auch von Frauen aller sozialen Schichten, aller Berufsgruppen, aller Nationalitäten und aller Altersstufen verübt. Die Gewalt betrifft alle Altersgruppen der Mädchen und Jungen, jedoch verstärkt vom Vorschulalter bis zur Pubertät.

Es gibt keine „äußeren Erscheinungsmerkmale“, an denen Menschen erkannt werden können, die andere Menschen sexuell missbrauchen. Oft ist der Täter ein Mann mit tadellosem Ruf und gilt als guter Ehemann und Vater. Vielleicht ist er religiös oder politisch aktiv, beruflich erfolgreich oder er engagiert sich besonders für Kinder; ein Mann, dem niemand zutrauen würde, dass er sich an Mädchen oder Jungen oder beiden vergreift.

In den meisten Fällen von sexuellem Missbrauch steht nicht die sexuelle Befriedigung im Vordergrund. Es geht um den Missbrauch von Macht durch sexuelle Gewalt. Die Sexualität wird als Mittel, sozusagen als „Waffe“ benutzt, um Macht auszuüben. Sexueller Missbrauch ist nicht eine gewalttätige Form von Sexualität, sondern eine sexuelle Form von Gewalttätigkeit.

Beim sexuellen Missbrauch benutzt der „Machtvolle“ seine Überlegenheit, um dem „Machtlosen“ Gewalt anzutun. Wenn eine Person oder Gruppe viel mehr Macht hat als eine andere, ist auch immer das Risiko gegeben, dass diese Macht missbraucht wird. In unserer Gesellschaft haben Männer mehr Macht als Frauen und Erwachsene insgesamt mehr Macht als Kinder: Am größten ist das Machtgefälle zwischen Männern und Mädchen. Dieses Machtgefälle ist ein bestimmender Faktor für das besonders große Ausmaß sexueller Gewalt, die den Lebensalltag vieler Mädchen prägt.

Signale wahrnehmen

Kinder und Jugendliche können sehr wohl zwischen einer freundschaftlich sportlichen Zuwendung und einer unangenehmen Berührung mit sexuellem Hintergrund unterscheiden. Sie können jedoch häufig diese Grenzüberschreitungen nicht in Worte fassen und sind überfordert, Widerstand zu leisten. Deshalb benötigen sie die Unterstützung von Erwachsenen: Diese sollten ihre vielfältigen und meist versteckten Signale wahrnehmen und die Verantwortung für die weiteren Maßnahmen übernehmen.

Was sind Anzeichen für erlebte sexualisierte Gewalt?

So wie es nicht den einen Tätertypen gibt, gibt es auch keine allgemeingültigen Symptome für sexualisierte Gewalt. Jungen können genauso zum Opfer werden wie Mädchen. Daher sollten Trainer bei beiden Geschlechtern aufmerksam werden, wenn es zu auffälligen Verhaltensänderungen kommt.

Mögliche Reaktionen auf erlebte sexualisierte Gewalt können sein:

  • Konzentrationsstörungen
  • Extreme Müdigkeit
  • Übertriebene Wachsamkeit
  • Schreckreaktionen
  • Reizbarkeit und Wutausbrüche (als Zeichen extremer Hilflosigkeit)
  • Rückzug von Aktivitäten
  • Extremes Leistungsverhalten
  • Häufige geistige Abwesenheit
  • Suchttendenzen (Computer, Essen, Alkohol, …)

„In der Praxis“ können Verhaltensänderungen beispielsweise so aussehen:

  • Ein Kind, das sonst immer offen und fröhlich gewesen ist, ist plötzlich ruhig und in sich gekehrt.
  • Ein Jugendlicher, der gut in der Gruppe zurechtgekommen ist, eckt plötzlich häufig an du ist aggressiv.
  • Ein Kind, das sonst eher ruhig gewesen ist, wird zum Wortführer oder Clown innerhalb der Gruppe.
  • Ein Kind ist plötzlich sehr ängstlich und traut sich Dinge nicht mehr, die sonst keine Herausforderung darstellten.

Es gibt noch viele weitere Beispiele, allerdings können solche Verhaltensänderungen und die oben beschriebenen Reaktionen auch auf andere Probleme (Scheidung der Eltern, Tod von Bezugspersonen, oder ähnliches) hinweisen.

Generell gilt: Es lohnt sich immer bei Verhaltensänderungen genau hinzuschauen, ein offenes Ohr für Kinder und Jugendliche zu haben und sie zu unterstützen.

Warum ist der Sport für Täter ein potentiell attraktives Umfeld?

Sport ist ein wichtiger Lebensbereich für Kinder und Jugendliche. Er beinhaltet viele Möglichkeiten für die Stärkung des Selbstbewusstseins und der Persönlichkeitsentwicklung. Sport vermittelt soziale Kontakte, Anerkennung für Leistungen und die Übungsleiter/-innen sind häufig Vorbilder für die Kinder. Allerdings kann der Sport die Ausübung von sexualisierter Gewalt durchaus auch begünstigen:

  • Körperkontakt ist ein wesentliches Merkmal im Sport. Die Vermeidung von Körperkontakt ist in vielen Sportarten fast nicht möglich. Hinzu kommen Sicherheits- und Hilfestellungen, sowie spezifische Kleidung, die eine Sexualisierung begünstigen können.
  • Sport beinhaltet in der Regel auch Umkleide- und Duschsituationen, die den Schutz der Privatsphäre der Sportler/-innen schwierig machen.
  • Durch Wettkämpfe, oder Trainingslager kommt es zu Autofahrten und zu Übernachtungen, die neben dem Gemeinschaftserlebnis für die Gruppe, leider auch Gelegenheiten zu Grenzüberschreitungen bieten.
  • Im Sport wird in der Regel generationsübergreifend gearbeitet. Dies bietet viele Lernmöglichkeiten für die Teilnehmer/-innen, birgt aber auch die Gefahr eines Machtverhältnisses zu Gunsten des Trainers/der Trainerin.
  • Ein Fehlverhalten ihrer Vorbilder stellen Kinder häufig nicht in Frage oder sie befürchten, dass sich eine „Anklage“ negativ auf ihre sportliche Zukunft auswirkt.
  • Im Sportverein werden „helfende Hände“ immer gesucht, so dass sich Täter ein hohes Ansehen im Verein erarbeiten können.

Sexualisierte Gewalt im Sportverein – Was fällt darunter?

Viele Übungsleiter/-innen fragen sich inzwischen: „Darf ich Kinder und Jugendliche zum Beispiel bei den Hilfestellungen noch anfassen oder im Bedarfsfall trösten?“ Die Antwort darauf ist eindeutig: Natürlich dürfen und sollen sie dies weiterhin tun. Hilfen im Training sind unabdingbar und Kinder und Jugendliche brauchen einen zugewandten und wertschätzenden Umgang. Die Einhaltung ihrer persönlichen Grenzen muss dabei aber immer oberste Priorität haben.

Sexualisierte Gewalt kann im Sport stattfinden…

… zwischen Betreuern und Betreuerinnen
… zwischen Betreuer/-innen und Kindern oder Jugendlichen
…zwischen Funktionsträger/-innen und Sportler/-innen
…zwischen Angestellten von Sportstätten und Kindern oder Jugendlichen
… zwischen Kindern und Jugendlichen
… zwischen Kindern oder Jugendlichen und Fremden
… im privaten Umfeld

Im Mittelpunkt sexualisierter Gewalt steht immer ein Machtmissbrauch. Mit dem Machtmissbrauch sind auch immer Drohungen verbunden, falls das Opfer sich nicht auf die sexuellen Handlungen einlässt, bzw. den Täter verraten sollte.

Sexuelle Handlungen können sein:

  • Hilfestellungen, die den Intimbereich der Sportler/-innen berühren.
  • Ungewolltes Berühren, Küssen oder auf den Schoß nehmen.
  • Anzügliche Bemerkungen über die Figur von anderen Sportler/-innen durch Trainer oder Teilnehmer.
  • Sexistische Witze und Sprüche.
  • Verletzung der Privatsphäre während der Umzieh- oder Duschsituation.
  • Sexuelles Belästigen und Bedrängen von Teilnehmern.
  • Drängen oder Zwingen zum Anschauen oder Mitwirken in pornografischen Handlungen.
  • Sexuelle Handlungen und Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung.

Die Täter/-innen gehen dabei oft nach derselben Strategie vor. Sie überschreiten die Grenzen des Gegenübers in kleinen Schritten und beobachten seine Reaktionen. Mit jedem Schritt schätzen sie ab, ob sie „weitergehen“ können.

 

Prävention – Was tut die Turngemeinde Münster um für Täter unattraktiv zu sein?

Mit dem Thema „sexualisierte Gewalt“ wird im Verein offen umgegangen. Dies erleichtert betroffenen Personen sich anderen anzuvertrauen. Außerdem wird nach außen deutlich gemacht, dass sexualisierte Gewalt im Verein keinesfalls akzeptiert wird.

  • Wir haben in unserer Vereinssatzung und der Verwaltungsordnung verankert, das jegliche Gewalt, sei sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art, verurteilt wird.
  • Übungsleiter/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wurden und werden in externen Fortbildungen zum Thema „sexualisierte Gewalt“ seitens des LSB NRW geschult. Alle Übungsleiter/-innen, die mit Erwachsenengruppen arbeiten, haben/werden an einer Inforveranstaltung zum Thema teilgenommen/teilnehmen, um auch in diesem Bereich eine Sensibilisierung zu erreichen.
  • Alle Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen und Helfer/-innen unterschreiben den Ehrenkodex des LSB NRW, um zu dokumentieren, dass sie sich für den Schutz vor sexualisierter Gewaltaktiv einsetzen.
  • Trainer/-innen, Übungsleiter/-innen und Helfer/-innen ab 16 Jahren, die in Kinder- und/oder Jugendgruppen tätig sind, legen dem Verein das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vor.
  • Es gibt zwei vom Verein benannte Ansprechpartner für den Bereich der sexualisierten Gewalt.
  • Um eine sichere Umgebung für unsere Sportler zu schaffen wurden und werden gemeinsam mit den Sparten (sportartspezifische) Verhaltensregeln für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen im Verein erarbeitet. Hierzu gehören auch klare Verfahrensregeln in Fällen sexueller Grenzverletzungen. Die hierdurch entstandenen klaren Strukturen helfen dabei, genau hinzuschauen, Fehlverhalten anzusprechen und offen zu legen, sowie frühzeitig Grenzen zu ziehen.

Der Verdachtsfall – Was ist bei einer konkreten Annahme zu tun?

Kinder müssen sich im Falle einer sexualisierten Gewalterfahrung statistisch 7 Personen anvertrauen, bevor ihnen geglaubt wird. Bevor sich ein betroffenes Kind einer anderen Person vollständig anvertraut, geschieht dies zunächst oft nur bruchstückhaft. Es „testet“, ob den Erzählungen von seinem Gegenüber Glauben geschenkt wird.
In einem Verdachtsfall steht der Verein dann vor dem Dilemma auf der einen Seite das Kind spontan und nachhaltig vor weiteren Übergriffen schützen zu wollen, dabei aber nicht den mutmaßlichen Täter vorschnell zu verurteilen und eventuell unschuldig an den Pranger zu stellen. Daher ist „Ruhe bewahren“ das erste Mittel der Wahl.

Ein/-e Übungsleiter/-in hat den Verdacht, dass sexualisierte Gewalt ausgeübt wird:

  • Zuerst gilt es, Ruhe zu bewahren und nicht vorschnell unbewiesene Behauptungen aufzustellen. Die Verbreitung von falschen Tatsachen und Behauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen und zu Schadensersatz-Ansprüchen des potentiell Verdächtigen führen. Überstürzter Aktionismus schadet somit.
  • Die Anhaltspunkte für einen Verdacht sind sachlich und ohne eigene Wertung zu dokumentieren.
  • Außerdem sollte man sich der eigenen Gefühle bezüglich des Verdachts bewusst werden und sich mit ihnen auseinandersetzen.
  • Der/Die Trainer/-in kann sich selbst proaktiv und offen als Gesprächspartner/-in anbieten.

Ein Kind/Jugendlicher vertraut sich einem/einer Übungsleiter/-in an:

  • Zuerst gilt es, Ruhe zu bewahren und dem Kind/Jugendlichen zuzuhören. Wichtig ist es, das Kind/den Jugendlichen ernst zu nehmen. Eigene Wertungen, wie „ist das schrecklich“ und suggestive Fragen müssen vermieden werden. Die/Der Erzählende und ihr/sein Erlebtes hat in dem Gespräch im Fokus zu stehen. Das Kind/Die/Der Jugendliche ist in seinem Mut sich zu öffnen zu bestärken.
  • Dem Kind/Jugendlichen soll deutlich gemacht werden, dass es selbst keinerlei Schuld an den Geschehnissen trägt und dass es kein Einzelfall ist, sondern auch anderen Kindern/Jugendlichen passieren kann. (Es liegt nicht am Opfer selbst!)
  • Das Gespräch und die Situation ist ohne Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen wertfrei zu dokumentieren. Zitate werden als solche gekennzeichnet.
  • Mit dem Kind/Jugendlichen in Kontakt bleiben und den Willen des Kindes/Jugendlichen berücksichtigen, d.h. klären, was das Kind an Unterstützung zulassen möchte. Wichtig ist auch, dass die Vertrauensperson mitteilt, was sie selbst an Hilfe anbieten kann.
  • Keine Versprechungen machen! Häufig möchten die betroffenen Kinder/Jugendlichen, dass nichts verraten wird. Man sollte aufzeigen, dass man helfen möchte, aber man sich dazu mit anderen Helfern besprechen muss, damit man die beste Hilfe gewährleisten kann.
  • Außerdem sollte man sich der eigenen Gefühle bezüglich des Verdachts bewusst werden und sich mit ihnen auseinandersetzen.
  • Eine Ansprache des/der Verdächtigen erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Das gleiche gilt für die Eltern, sofern einwandfrei geklärt ist, dass sie nicht involviert sind.
  • Die Information von Medien erfolgt ausschließlich über den Vorstand.

In beiden Fällen wendet sich der/die Übungsleiter/-in an die beauftragten Ansprechpersonen des Vereins, bzw. an den Vorstand, um sich Hilfe zur Unterstützung des betroffenen Kindes/Jugendlichen zu holen.

 

Die Ansprechpersonen in der Turngemeinde Münster

Innerhalb der Turngemeinde Münster haben sich folgende Personen, unter anderem durch Qualifizierungsmaßnahmen des LSB NRW, besondere Kenntnisse zu dem Thema erarbeitet und stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Malene Mamok

Thomas Lammers

Zu ihren Aufgaben in dieser Funktion gehören:

  • Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und Vereinsvorstand
  • Gemeinsame Erarbeitung eines individuellen Handlungsleitfadens im Krisenfall mit dem Vorstand
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Verhaltensleitlinien im Verein
  • Unterstützung der zuständigen Stellen bei der Koordination von Präventionsmaßnahmen im Verein
  • Anregung von Fachvorträgen externer Referentinnen und Referenten vor Ort im Verein
  • Unterstützung der Verantwortlichen für Pressearbeit bei der Darstellung der Präventionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit
  • Unterstützung der Verantwortlichen im Verdachtsfall
  • Einleitung eines Kooperationsvertrages mit einer Fachberatungsstelle vor Ort und Kontaktpflege
  • Kontaktpflege zu lokalen Netzwerken im Bereich „sexualisierte Gewalt“
  • „Erstberatung“ für Kolleginnen und Kollegen, Vereinsmitglieder und Betroffene sowie deren Angehörige
  • Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes, also Mitteilung an den Vorstand und Vorgehen gemäß dem Handlungsleitfaden des Vereins
  • Kooperation mit dem Vorstand bei Einstellungsgesprächen und Überprüfung der Eignung von Mitarbeiter/-innen nach Bedarf

 

Unsere Verhaltensregeln

Um allen Vereinsmitgliedern ein gewaltfreies Miteinander im Verein zu ermöglichen und potentielle Gefahrenpunkte von vornherein auszuschließen gelten für all unsere Mitglieder, Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen und sonstigen Mitarbeiter/-innen die folgenden verbindlichen Regeln:

  • Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
  • Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen duschen nicht zusammen mit minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern und halten sich auch nicht weiter in den Umkleiden auf.
  • In der Umkleide ziehen Kinder und Jugendliche sich ohne ihren/Ihre Übungsleiter/-in um. Der/Die Übungsleiter/-in hält sich in der Umkleide nur auf, wenn es dort zu Auseinandersetzungen kommt. Wenn es räumlich machbar ist, zieht sich der Übungsleiter in anderen Räumen um. Vor dem Betreten der Umkleide soll geklopft werden. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Vier-Augen-Prinzip).
  • Die Umkleide ist ausschließlich für Sporttreibende. Eltern warten daher, spätestens ab dem Grundschulalter ihrer Kinder, vor der Umkleide.
  • Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen und wir gehen respektvoll miteinander um. Insbesondere verzichten wir auf sexualisierte Witze, Bemerkungen über die Figur anderer und ähnliches.
  • Alle Übungsstunden, die mit Kindern/Jugendlichen stattfinden, sollen mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das „Vier-Augen-Prinzip“, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Gruppenmitglieder nicht allein in der Halle bleiben.
  • Auch bei der Durchführung von Freizeitveranstaltungen außerhalb des Trainings sollten immer zwei Übungsleiter/-innen, bzw. ein weiterer Elternteil die Veranstaltung mit begleiten.
  • Bei Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern mit Übernachtung sollten immer zwei Übungsleiter/-innen, wenn möglich aller bei den Teilnehmer/-innen vertretenen Geschlechter, die Fahrt begleiten. Notfalls kann dies durch einspringende Elternteile sichergestellt werden.
  • Für Übernachtungssituationen gilt: Kinder/Jugendliche und Betreuer/-innen oder Übungsleiter/-innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern, bzw. Zelten. Außerdem wird nach Geschlechtern getrennt.
  • Bei der Durchführung von Fördertraining für kleine Gruppen oder Einzelpersonen sollte dies transparent gestaltet werden. Das bedeutet, dass die Eltern die Möglichkeit haben zuzuschauen, eine der Ansprechpersonen informiert ist (z.B. durch Nutzungsantrag der Hallenzeit in der Geschäftsstelle) und, wenn möglich, ein/-e zweite/-r Übungsleiter/-in mit in der Halle ist.
  • Die Transparenz sollte auch für den Übungsbetrieb gelten. Eltern haben jederzeit die Möglichkeit zuzuschauen. Wenn Eltern aus pädagogischen Gründen nicht in der Stunde anwesend sein sollen, ist dies im Vorfeld zu klären.
  • Für Treffen, Feierlichkeiten und Übernachtungen soll vorzugsweise der öffentliche Raum genutzt werden. Von privaten Räumlichkeiten ist Abstand zu nehmen.
  • Die Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen haben ein offenes Ohr für die Probleme ihrer Sportler/-innen. Im Problemfall helfen unsere Ansprechpersonen gerne.
  • Muss ein Kind/Jugendliche/-r getröstet werden, so fragt der/die Erwachsene zunächst, ob es ok ist, das Kind/die/den Jugendliche/-n in den Arm zu nehmen.
  • Für das Anbringen von Wettkampfnummern gilt, dass das Anbringen grundsätzlich durch den/die Sportler/-in selbst erfolgen soll. Ist dies nicht möglich, so sollte das Anbringen grundsätzlich durch gleichgeschlechtliche Erwachsene erfolgen, nachdem das Kind gefragt wurde, ob das Schild angebracht werden kann.
  • Bedarf es beim Toilettengang kleinerer Kinder noch Unterstützung, so wird dies mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden etc.). Außerdem wird bei minderjährigen Helfer/-innen und Übungsleiter/-innen im Vorfeld geklärt, ob diese die Aufgabe übernehmen wollen und dürfen.

Über diese, für unseren Verein allgemein gültigen Verhaltensregeln können noch für jede Sportart individuell gültige weitere Regeln formuliert werden, sofern diese den allgemeinen Regeln nicht widersprechen.

Abschließend noch ein Hinweis:

  • Im Zeitalter von Smartphones ist es jederzeit möglich Bilder und Filme zu machen. Dies ist insbesondere in Umkleiden ein Problem, vor allem, wenn geduscht wird. Bilder/Filme aus der Umkleide können in den pornografischen Bereich reichen und deren Verbreitung somit strafbar sein. Daher ist die Nutzung von Smartphones in den Umkleiden zumindest zu hinterfragen.

 

Wer sich vereinsunabhängig über das Thema informieren möchte, findet hier alle relevanten Informationen des LSB NRW.

Natürlich steht auch Thomas Lammers für entsprechende Fragen, Anregungen, Bemerkungen jederzeit unter thomas@tg-muenster.de zur Verfügung. Wer sich lieber an eine weibliche Vertrauensperson wenden möchte, kann sich gerne an Malene Mamok unter malene@tg-muenster.de wenden.